Geschäftsordnung Landesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung Berlin-Brandenburg

  1. Die Landesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung Berlin-Brandenburg (LAG UB Berlin-Brandenburg) ist ein Gremium für Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e. V. in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
  2. Die LAG UB Berlin-Brandenburg hat folgende Aufgaben:
    • Vernetzung der Arbeit ihrer Mitglieder
    • Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder auf Landesebene
  3. Die Arbeitsschwerpunkte der LAG UB Berlin-Brandenburg umfassen
    • das Konzept Unterstützte Beschäftigung öffentlich zu stärken
    • die Strukturen der beruflichen Integration durch politische Arbeit zu beeinflussen
    • neue Wege selbstbestimmter Arbeit bei Menschen mit Behinderungen zu suchen
    • Impulse für zukünftige Projekte zu geben, insbesondere im Bereich Persönliches Budget und Arbeit.
  4. Die Mitglieder der LAG wählen einen Sprecherkreis von 2-5 Personen.
  5. Die Wahlperiode beträgt drei Jahre. Beim vorzeitigen Ausscheiden einer Person aus dem Sprecherkreis ist eine Nachwahl möglich.
  6. Die Mitglieder der LAG UB Berlin-Brandenburg treffen sich mindestens ein Mal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung, zu der der Sprecherkreis unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen und unter der Bekanntgabe einer Tagesordnung einlädt. Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt.
  7. Der Sprecherkreis der LAG UB und der Vorstand der BAG UB treffen sich mindestens einmal jährlich, um die Ziele der BAG UB auf Landes- und Bundesebene aufeinander abzustimmen.
  8. Die LAG Berlin-Brandenburg bedarf zu ihrer Legitimation als Landesverband der BAG UB einer formellen Anerkennung durch den Vorstand der BAG UB.

Stand: 29. April 2007